Kontrolle und Bußgelder
Die Polizei der Tschechischen Republik und die Zollverwaltung der Tschechischen Republik können anhand des Kfz-Kennzeichens erkennen, ob Sie eine gültige elektronische Autobahnmarke haben oder ob Ihr Fahrzeug befreit ist.Die Kontrolle erfolgt direkt auf dem mautpflichtigen Abschnitt der Autobahn durch mittels Streifenwagen, die mit einem Kamerasystem zur Erkennung des Nummernschilds ausgestattet sind und mit Hilfe einer Fernverbindung zur Kontrolle von Toren oder Kontrollen auf Rastplätzen und Parkplätzen.
Höhe der Geldstrafe: Ein Fahrer, der vom System auf einem mautpflichtigen Abschnitt der Autobahn ohne gültige elektronische Autobahnmarke erfasst wird (und wenn er nicht befreit ist), muss mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 CZK rechnen. Die Kontrolle erstreckt sich auch auf einen möglichen Missbrauch der Befreiung. Wenn eine natürliche oder juristische Person einen Befreiungsbescheid einreicht, ohne dazu berechtigt zu sein, um das System vorsätzlich zu missbrauchen, kann die Geldbuße bis zu 100.000 CZK betragen. Wenn der mautpflichtige Abschnitt der Autobahn von einem Fahrzeug befahren wird, für das die Befreiung gilt, der Fahrer jedoch die Befreiungsbescheinigung nicht eingereicht hat, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist, droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 5.000 CZK. Wer den Wegfall der Befreiungsgründe nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen beim Landesverkehrswegefonds meldet, dem droht die gleiche Geldbuße. Was passiert mit den erhaltenen Daten und Fotos?
Neben dem Scannen des Kfz-Kennzeichens und dem anschließenden Auffinden von Informationen über die Gültigkeit der elektronischen Autobahnmarke wird auch ein Foto des Fahrzeugs gemacht, wenn das Fahrzeug keine gültige elektronische Autobahnmarke hat oder nicht befreit ist. Unmittelbar nach der Aufnahme teilt die Software die Aufnahme in Foto und Daten auf. Außerdem funktioniert es nur mit Daten, die an das Leitsystem gesendet werden.
Quelle edalnice.cz